Mediation im Erbrecht
„Wer sich auseinandersetzt, muss sich zusammensetzen“, lautet ein kluges Wortspiel. Ein Mediationsverfahren ist eine gute und sehr professionelle Alternative zu einem Gerichtsverfahren. In aller Regel kann ein Rechtsstreit in wenigen Wochen und deutlich günstiger als bei einem klassischen Gerichtsverfahren abgeschlossen werden. Übrigens erkennen immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Vorteile der Mediation an.
Wie funktioniert die Mediation?
Voraussetzung für eine Mediation ist die freiwillige Teilnahme aller Parteien. In unserem Haus leitet Dr. Mathias Schäfer die etwa 2-stündigen Mediationssitzungen. Nach etwa fünf Sitzungen sollte sich eine konkrete Lösung abzeichnen. Der Mediator führt Sie Schritt für Schritt durch den fest vorgegebenen Ablauf des Verfahrens:
- In einem Vorgespräch klären wir Ihr Anliegen und prüfen, ob eine Mediation überhaupt in Betracht kommt. Auch die Frage der Kosten wird erörtert. Wir arbeiten auf Stundensatz und erhalten bei erfolgreichem Abschluss eine Einigungsgebühr nach dem RVG.
- Die Mandanten und der Mediator schließen einen Mediationsvertrag, in welchem sich alle auf das Verfahren und die Grundsätze der Mediation einigen.
- Anschließend werden alle Themen gesammelt, über die Diskussionsbedarf besteht.
- Im weiteren Schritt haben allen Parteien Zeit, ihren jeweiligen Standpunkt darzulegen – mehr Zeit, als dies bei Gericht der Fall wäre. Dr. Schäfer strukturiert die persönlichen Interessen der Mandanten und macht sie für alle sichtbar. Dabei bleibt er selbst immer neutral.
- Wenn die Bedürfnisse jeder Partei für alle klar geworden sind, beginnt die Suche nach Lösungsansätzen.
- Die Abschlussvereinbarung formuliert die gemeinsam gefundene und von allen Parteien anerkannte Lösung. (Win-win-Situation).