GbR bzw. BGB-Gesellschaft
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR genannt, ist eine Personengesellschaft, die immer dann gegründet werden kann, wenn mindestens zwei Personen sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Eine Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht. Es gibt keine Haftungsbeschränkung.
Wir helfen Ihnen bei der Gründung der GbR, der Erstellung oder Änderung eines Gesellschaftsvertrages sowie beim Verkauf oder der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.