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IHRE KANZLEI FÜR ERBRECHT, FAMILIE UND UNTERNEHMEN

Schäfer & Kollegen, Rechtsanwälte, Notare, Fachanwälte in Limburg

Wie berechnet sich das Honorar?

Für Sie als Mandant ist es wichtig, die Kosten immer im Blick zu haben. Je nach gewähltem

Verfahren unterscheidet sich die Berechnung. Einen Überblick haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Welches Verfahren für Ihren Fall das geeignete ist, klären wir im Erstgespräch.

Kosten für Beratungsmandate

Die Erstberatung bieten wir Ihnen zum Festpreis von 190 € netto an. Darüber hinaus werden alle Kosten grundsätzlich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem sogenannten Streitwert. Außerdem bieten wir an, auf Stundenhonorarbasis abzurechnen. Dabei wird nur der tatsächliche Aufwand, und nur dieser, abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtschutzversicherungen die kompletten Kosten familienrechtlicher und erbrechtlicher Prozesse in der Regel nicht übernehmen.

Wieviel kostet ein Prozess?

Das finanzielle Risiko bei Prozessen kann hoch sein. Grundsätzlich gilt bei Prozessen: Wer gewinnt, kann dem Gegner die Kosten anlasten.

Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, geschieht dies entweder als Ratenzahlung oder sogar durch vollständige Kostenübernahme durch den Staat. Aber: Geht ein Prozess ganz oder zum Teil verloren, müssen die Kosten der Gegenseite, gegebenenfalls anteilig, getragen werden – auch bei gewährter Prozesskostenhilfe!

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten, bringen Sie das ausgefüllte Prozesskostenformular mit den entsprechenden Belegen zu Ihrem Termin bei uns mit.

 Prozesskostenformular

Kosten im Notariat

Notariatsleistungen werden immer aus einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Tabelle (GNotKG) und aus dem Wert der Angelegenheit berechnet.

Wieviel muss ich für eine Mediation ausgeben?

Ein großer Vorteil des Mediationsverfahrens liegt im Kosten-Nutzen-Faktor – eine Mediation ist eigentlich immer kostengünstiger als ein herkömmliches Gerichtsverfahren. Wir rechnen in einer Kombination aus Stundensatz (Aufwand) und im Erfolgsfall mit der sogenannten Einigungsgebühr ab. So können Sie die Kosten selbst steuern. Sie sparen die Gerichtsgebühren und die Kosten des zweiten Anwalts. Hinzu kommt der Zinsvorteil.

Kosten für ein Schiedsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren bietet einen deutlichen Kostenvorteil gegenüber dem herkömmlichen Gerichtsverfahren. Abgerechnet wird nach Streitwert. Dabei entfallen die Gerichtskosten und das Honorar für einen zweiten Anwalt. Hinzu kommt der Zinsvorteil, da Schiedsverfahren zügig abgeschlossen werden können.

Finanzierungsmöglichkeiten

Am besten erfragen Sie vorab, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt. Dann können wir gegebenenfalls direkt mit der Versicherung abrechnen.

Es gibt inzwischen die Möglichkeit einen sogenannten „Prozessfinanzierer˝ einzuschalten. Wir haben mit diesem Modell gute Erfahrungen gemacht. Der Prozessfinanzierer übernimmt – nach vorheriger Prüfung – das komplette Kostenrisiko einer Klage. Gewinnen Sie den Prozess, erhält der Prozessfinanzierer einen prozentualen Anteil der gewonnenen Summe. Sie können den Prozess also völlig risikofrei führen. Sprechen Sie uns an!

Kontakt

Kanzlei Schäfer & Kollegen
Rechtsanwälte PartmbB
Parkstraße 10 | 65549 Limburg

Anwaltschaft:
Tel. (0 64 31) 91 58 0
kanzlei_at_schaefer-und-kollegen.de

Notariat:
Tel. (0 64 31) 91 58 - 18 / - 14 / - 21
notariat_at_schaefer-und-kollegen.de

Fax:(0 64 31) 91 58 58


Telefonzeiten

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