Unternehmensnachfolge
Die Übergabe von Unternehmen in die nächste Generation sollte gut geplant und durchdacht werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung und herausragenden Expertise im Bereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie bei allen Fragen der Übergabe Ihres Unternehmens an die Nachfolgegeneration. Dabei haben wir immer die Abstimmung aller wesentlicher Unternehmensverträge wie Gesellschaftsvertrag, Vollmachten, Testament etc. und – nicht zuletzt – Ihre persönlichen Bedürfnisse im Blick.